Aufsichtsjäger Hubert Trippl im Gespräch mit Jagdfakten.at

Durchs Revier mit Aufsichtsjäger Hubert Trippl

Was unterscheidet einen Aufsichtsjäger vom Berufsjäger?
Wie wird man Aufsichtjäger und was gehört dazu?

Hubert Trippl kann all diese Fragen beantworten, immerhin ist er seit 2019 einer von knapp 20.000 Aufsichtsjägern in Österreich – und einer von mehreren Grundbesitzern in seinem Revier in der steirischen Stanz nahe Kindberg*.

Der Aufsichtsjäger

Aufgaben & Pflichten

Aufgewachsen in der elterlichen Landwirtschaft ist Hubert Trippl Vater von zwei Kindern seit jeher mit der Jagd verbunden, was mitunter daran liegt, dass er auch mitten im Revier lebt – in einem umgebauten Bauernhof mit bestem Blick auf Wald und Wiese. „Jagdfakten.at“ hat den begeisterten Jäger, der hauptberuflich bei der Voest Kindberg im Bereich Forschung tätig ist, einen Tag lang durchs Revier begleitet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Berufsjäger und einem Aufsichtsjäger, Herr Trippl?
Ein Berufsjäger ist angestellt und darf größere Jagden, also bis 2500 Hektar, betreuen. Wenn der Grundbesitzer die Jagd beispielsweise verpachtet, ist es auch seine Aufgabe, sich um den Pächter zu kümmern und wenn er da ist, ist der Berufsjäger für ihn abgestellt. Im Gegensatz dazu macht der Aufsichtsjäger seinen Job unentgeltlich und freiwillig. Aufsichtsjäger sind vereidigte Jäger, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren.

Trippl ist selbst Aufsichtsjäger in einer Gemeindejagd. Hier gibt es einen Obmann, einen Obmann-Stellvertreter und einen Schriftführer, insgesamt sieben Personen, allesamt Jäger.

Prinzipiell ist jeder Besitzer oder Pächter einer Eigenjagd und jeder Pächter einer Gemeindejagd verpflichtet, Jagdschutzpersonal (je nach Größe Berufs- oder Aufsichtsjäger) zu bestellen und von der Bezirksverwaltungsbehörde beeiden zu lassen. 

Wie wird man
Aufsichtsjäger?

Voraussetzung ist, dass man die Jagdkarte an sechs aufeinanderfolgenden Jahren gelöst hat. Erst dann darf man die Prüfung zum Aufsichtsjäger machen. Die Ausbildung dauert ein halbes Jahr und findet im Bezirk statt, an drei Tagen pro Wochen, zumeist am Wochenende, weil man daneben ja einen Beruf hat. Zum Abschluss muss bei der Landesregierung eine Prüfung abgelegt werden. Es ist ein Aufwand, klar, aber so trennt sich die Spreu vom Weizen. Aufsichtsjäger wird nur, wer es auch wirklich werden will.

Welche Aufgaben hat ein Aufsichtsjäger? 

 

Er ist grundsätzlich verantwortlich für die gesamte Jagd. Dazu gehört zuallererst einmal das Erstellen einer Abschussplanberechnung – er ist verantwortlich dafür, dass der auch Plan eingehalten wird. Als Aufsichtsjäger muss man seinen Wildstand kennen. Im Februar, also rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres am 1. April, gibt es dazu eine Sitzung mit dem Bezirksjägermeister, dem Hegemeister, dem Obmann der Jagd und der Forstbehörde, in der alles besprochen wird, was an Arbeit ansteht.

Den Wildstand kann man zum einen durchs Rausgehen und die Zusammenarbeit mit den anderen Jägerinnen und Jägern einschätzen, zum anderen hilft die Schonzeit. Hier sieht Trippl am Verbrauch, wie viel Wild auf der Fütterung ist und kann auch über das Lesen von Spuren oder das Anbringen von Wildkameras recht klar sagen, welches Wild sich im Revier herumtreibt und wieviel davon.

Fällt auch die Fütterung in den Bereich des Aufsichtsjägers?
Ja. Ebenso die Reviereinrichtungen wie der Hochsitzbau, der sich nach der Bewirtschaftung des Waldes richtet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schwerpunktbejagungen durchzuführen – je nachdem, wo sich das Wild bevorzugt aufhält. Das Ziel und Verpflichtung ist, das homogene Zusammenspiel zwischen Wald und Wild zu ermöglichen.

Was ist im Fall eines Abschusses zu tun?
Wenn ein Abschuss getätigt wird, wird zuallererst kontrolliert, ob das Stück gesund ist und in Umlauf gebracht werden kann. Danach muss eine Meldung erfolgen – hier wird der Jäger genannt, das Revier und die entsprechende Klasse, also das Alter des Tiers. Die Erfassung dieser Daten ist wiederum wichtig für die Kontrolle des erstellten Abschussplans.

Worauf hat der Aufsichtsjäger keinen Einfluss? 

Der Grundbesitzer ist nicht verpflichtet, mit dem Aufsichtsjäger forstwirtschaftliche Themen zu besprechen. Wohl aber ist der Aufsichtsjäger verpflichtet, im Falle einer Aufforstung und damit verbundenen Schäden dafür zu sorgen, den Jungwuchs zu schützen. Hier werden die Terminaltriebe der Bäume mit einer speziellen biologischen Kalklösung verstrichen oder mit Schafwolle ummantelt, damit sich das Wild nicht an den Baum verbeißt.

Ist der Aufsichtsjäger auch ein Kontrollorgan?
Definitiv ja. Wir dürfen nach der geltenden Rechtslage bei Auffälligkeiten gewisse Kontrollen durchführen, zum Beispiel Kfz-Kennzeichen festhalten und die Polizei einschalten.

* Alle rechtlichen Fakten beziehen sich ausschließlich auf Richtlinien und Gesetze des Landesjagdverbands Steiermark.

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Bildquellen für diesen Beitrag: © U. Macher
Autor für diesen Beitrag: U. Macher / Jagdfakten.at

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