Wildkameras im Revier - Jagdfakten.at informiert

Wildkameras im Revier –
was sie können und was erlaubt ist

Seit eineinhalb Jahrzehnten ist der Einsatz digitaler Überwachungssysteme im Wald gang und gäbe.
Über die Vorteile, die sie mit sich bringen, Qualitätsmerkmale und den Fallstrick Datenschutz.

WILDKAMERAS
IM REVIER

  • Welches Wild bewegt sich wo?
  • Was ist los in meinem Revier?
  • Und sind die Futterstellen ausreichend bestückt?

Längst muss man sich nicht mehr tagein, tagaus im Revier bewegen, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Denn dafür gibt es Wildkameras, die Tag und Nacht verlässlich Bilder generieren, die Aufschluss über das (rege) Treiben im Wald geben können. „Die Grundüberlegung war“, so Gunter Sauter, beim renommierten deutschen Wildkamerahersteller Anton Seissiger GmbH für den Vertrieb zuständig, „ein Tool zu haben, dass uns mit Informationen versorgt, wenn wir nicht da sind. Wir haben Kunden, deren Reviere 300 bis 500 Kilometer von daheim entfernt sind.“ Zudem, so der Experte, bringe man durch entsprechende Kameras mehr Ruhe ins Revier und könne das Wild auch im unwegsamen Gelände beobachten.

Wildkameras
damals & heute

 

Als Anton Seissiger das Unternehmen 2011 in Würzburg gründete, erlebte man gerade die Anfangsphase der Wildkameras. Damals, so Sauter, wurden die Daten der batteriebetriebenen Kamera noch auf einer Speicherkarte erfasst, die der Jäger dann am PC auslesen musste. Die Entwicklung zum Hightechprodukt sei dann recht zügig vonstatten gegangen, vor allem in puncto Bildqualität (bessere Sensoren, bessere Kameras), entsprechender Akkulösungen und sendefähiger Geräte.

Was kann eine moderne Wildtierkamera?
Heute sind gute Kameras bereits mit Solarpanelen ausgestattet, Videoaufnahmen von bis zu 30 Sekunden sind eher die Regel als die Ausnahme. Natürlich hat aber auch hier Qualität ihren Preis.

Was kostet eine Wildkamera?
Eine gute, hochwertige und zuverlässige Wildkamera kostet rund 260 Euro.

Sauter: „Zu beachten sind der Schließmechanismus, die Dichtheit sowie die unterschiedlichen Befestigungsmöglichkeiten, darüber hinaus natürlich die Möglichkeiten der einwandfreien Bildübertragung.“ Moderne Wildkameras sind an ein Handynetz gekoppelt und können so rund um die Uhr senden, die Aufnahmen werden durch einen Wärmesensor ausgelöst, fünf Sekunden später wird versendet. Die Daten landen dann entweder am PC oder am Handy.

Die Wildkameras und der Datenschutz 

Apropos Daten: Auch wenn der Einsatz von Wildkameras weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist, gibt es in Sachen Datenschutz doch einiges zu bedenken. Vor allem dann, wenn nicht nur Wild, sondern auch Menschen (Waldspaziergänger, Sportler etc.) aufgezeichnet werden. Was genau das Gesetz hier vorschreibt, erklärt Dr. Rainer Lassl, Rechtsanwalt für Datenschutz in Graz (www.lassl.at), im Interview:

Dr. Rainer Lassl

Interview mit
Dr. Rainer Lassl

Herr Dr. Lassl, kann prinzipiell jeder eine Wildkamera anbringen?
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem dadurch novellierten österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) ist es jeder berechtigten Person – das ist in der Regel der Jagdausübungsberechtigte – erlaubt, eine Wildkamera zur Beobachtung und Überwachung des Wilds anzubringen. Die relevanten Bestimmungen dazu finden sich in den §§ 12 und 13 des DSG. Eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Auch müssen solche Wildkameras im Gegensatz zu anderen Videoüberwachungen nicht gekennzeichnet werden.

Wie gehe ich mit den Daten um, wenn beispielsweise Spaziergänger etc. im Wald von einer Wildkamera aufgezeichnet werden? Reicht eine Kennzeichnung, dass eine Kamera aufzeichnet, und wenn ja, wie muss diese angebracht werden und in welcher Größe?
Wenn die Kamera rein der Wildüberwachung dient, also das der Zweck ist, ist keine Kennzeichnung notwendig. Wenn eine Person auf den Aufnahmen erkennbar ist, dann sind diese Bilder zu löschen, wenn kein berechtigtes Interesse zur Aufbewahrung besteht. Diese Bilder dürfen auch nicht an Dritte übermittelt werden. Anders wäre es, wenn man die Kamera montiert, weil es bereits Vandalismusschäden etc. gab. Dann muss geprüft werden, ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt.

Wie lange dürfen solche Daten gespeichert werden, und was kann passieren, wenn der Verantwortliche sie nicht löscht?
Wenn sich keine Personen auf den Bildern befinden, liegen keine personenbezogenen Daten vor. Diese Bilder dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden. Wenn sich Personen darauf befinden, sollten die Bilder umgehend gelöscht und nicht weitergegeben werden, da die betroffen Personen auch einen Anspruch auf Löschung, das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ laut der DSGVO, haben.

Wann spricht man von einer missbräuchlichen Anwendung von Wildkameras im Wald?
Eine solche Anwendung könnte vorliegen, wenn Wildkameras installiert werden, um Personen zu überwachen. Oder wenn Beschädigungen, Wilderei, Vandalismus etc. aufgezeichnet werden, ohne dass es dazu einen Anlassfall gab, somit auch kein berechtigtes Interesse und keine Verhältnismäßigkeit bestehen. Eine solche Überwachung sollte im Einzelfall mit einem Anwalt abgeklärt werden. Hier müssten auch entsprechende Protokollierungen etc. vorgenommen werden.

Welche Pflichten gibt es beim Einsatz von Wildkameras?
Auch für den Einsatz einer Wildkamera rein zum Zweck der Wildüberwachung muss der Verantwortliche – das ist in der Regel der Jagdausübungsberechtigte – ein sogenanntes „Verarbeitungsverzeichnis“ führen. Das ist ein Dokument, das den Namen samt Kontaktdaten des Verantwortlichen zu enthalten hat und das die Kategorien, in die eventuell betroffene Personen (Schwammerlsucher, Sportler, Wanderer etc.) fallen, sowie den Zweck der Verarbeitung (Wildbeobachtung, Hege etc.) nennen muss. Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht an die Datenschutzbehörde oder sonstige Behörden zu übermitteln, sondern kann nur bei einer Überprüfung von der Datenschutzbehörde verlangt werden. Es sollte daher angefertigt und aufbewahrt werden.

UNSERE
LESE-EMPFEHLUNG

Bildquellen für diesen Beitrag: © Seissiger | © Dr. Rainer Lassl | © Pixabay
Autor für diesen Beitrag: U. Macher / Jagdfakten.at

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