Gefahrenabwehr vom Wild, Jagdfakten Österreich

Zu den Aufgaben des Jägers zählen viele Tätigkeiten rund um Wild und Natur.
So ist der Jäger auch für den Jagdschutz verantwortlich.

Wildschutz bwz. Jagdschutz
als Gefahrenabwehr für das Wild

bedeutet, dass der Jäger Maßnahmen ergreift, um Gefahren und Nöte vom Wild abzuwenden. Dazu hat jedes Jagdrevier, d. h. Jagdgebiet, mindestens ein Jagdschutzorgan, einen Jagdaufseher. Zu seinen Aufgaben gehört es, das Wild zu schützen – vor:

  • negativen Einflüssen wie Krankheiten, Hunger,
  • unnatürlich vielen Raubfeinden
  • Wilderern und
  • übermäßiger Naturnutzung.

In Notzeiten und in Zeiten des Vegetationsbeginns muss er das Wild füttern, Wilderei bekämpfen und Raubwild oder Tiere jagen, die dem Wild schädlich sein können, soweit diese Tiere nicht geschützt sind.

Außerdem muss er land- und forstwirtschaftliche Kulturen vor negativem Einfluss des Wildes schützen. Dies bedeutet, dass er die Wildbestände anpassen bzw. technische Hilfsmittel anbringen muss, um Wildschaden in Form von Verbiss- und Schälschäden am Forst zu verhindern. Zu diesem Zweck werden beispielsweise die Wipfel kleinerer Bäume und Sträucher eingestrichen.

Nicht zuletzt optimiert der Jäger die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern, damit Unfälle mit Wildtieren oder waghalsige Ausweichmanöver vermieden werden. Dies geschieht vor allem durch Wildwarnreflektoren an Waldrändern oder Wildwechseln.

Nicht zuletzt leistet der Jäger im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr vom Wild viel Aufklärungsarbeit. Und zwar im Hinblick darauf, wie und wo auf die Bedürfnisse des Wildes Rücksicht genommen werden soll, damit es nicht unnötigem Stress ausgesetzt wird.

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