Österreichs Jäger und Jägerinnen kümmern sich als „Anwalt der Natur“ in vielfältiger Weise um das Wild: Sie sorgen für Arterhaltung, genügend Ruhe und für die Verbesserung von Lebensraum und Lebensumständen der Wildpopulationen. Das Jagdgesetz schreibt dem Jäger vor, dass er das Wild vor vorsätzlicher Beunruhigung und jeder Verfolgung zu schützen hat.
Wie schütz der Jäger das Wild?
1. Jäger und Jägerinnen klären auf
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen und Naturnutzer – wie z.B. Wanderer, Mountainbiker, Paragleiter etc. – das Jungwild nicht berühren und das Wild nicht füttern. Das bedeutet natürlich nicht, Naturnutzer aus dem Wald auszusperren: vielmehr klärt der Jäger auf, wie und wo auf die Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht zu nehmen ist.
2. Jäger und Jägerinnen beobachten
ganzjährig den Wald und die Natur. Ggf. greifen sie auch ein. Beispielsweise wenn streunende Hunde unterwegs sind, die für die freilebenden Tiere eine tödliche Gefahr sein können: jährlich werden unzählige Rehe und Hasen durch wildernde Hunde gerissen.
3. Jäger und Jägerinnen halten Schonzeiten ein
Das sind jene Zeiten, in denen das Wild weder gejagt noch gefangen noch getötet werden darf. Dies ist eine Maßnahme der Wildhege. Die Schonzeiten sind genauso wie die Abschusszeiten gesetzlich geregelt und bei sonstiger Strafe einzuhalten.
4. Jäger und Jägerinnen sorgen für die Erhaltung naturbelassener Lebensräume
Feuchtbiotope, Brachflächen und Hecken werden gepflegt, Wildwiesen, Wildäcker und Ökostreifen werden anlegt und auf Almen wird das zuwachsen verhindert. Notzeiten werden durch wildtiergerechte Fütterung überbrückt. Das kann auch bedeuten, dass sie im Winter die Schi anzuschnallen, um dem Wild in den Bergen in höheren Lagen zu helfen.
5. Jäger und Jägerinnen schützen das Jungwild
Sie suchen vor dem ersten Mähen in Wiesen nach frisch gesetzten Jungtieren und Gelegen (Eiern), damit sie nicht von den tödlichen Messern der Mähmaschinen erfasst werden.
6. Jäger und Jägerinnen setzen Maßnahmen, um Wildunfälle zu verhindern
Sie bringen an Waldrändern oder bekannten Stellen für Wildwechsel entlang der Fahrbahnen Wildwarnreflektoren an, um das Wild von der Straße fernzuhalten. Trotz allen Bemühungen sterben in Österreich laut Statistik jährlich nahezu 70.000 Wildtiere im Straßenverkehr.
Der Schutz des Wildes und die Hege und Pflege von naturbelassenden Lebensräumen nehmen den Großteil der Zeit eines Jägers ein. Die eingentliche Jagd auf das Wild macht einen kleinen Teil der Tätigkeit eines Jägers aus. Für Jäger und Jägerinnen gilt in diesem Zusammenhand der im Jagdgesetz festgelegte Grundsatz der Weigerechtigkeit.
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Bildquellen für diesen Beitrag: Jagdfakten.at/L. Molter
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