D E K L A R A T I O N der 10. INTERNATIONALEN TAGUNG

„JAGD IN MITTELEUROPA – GEMEINSAME WURZELN IN DER VERGANGENHEIT, GEMEINSAME PROBLEME IN DER GEGENWART UND GEMEINSAME SUCHE NACH LÖSUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT

 am 31. August 2017 im Schloss Židlochovice

Die Jagd ist eine primäre Form der Landnutzung genauso wie Land- und Forstwirtschaft. Als solche ist sie in den meisten Ländern Mitteleuropas gesetzlich untrennbar mit Grund- und Bodeneigentum verbunden. Die Vertreter der an der Tagung teilnehmenden Jagdverbände aus Deutschland, Österreich, der Slowakei und Tschechien bekennen sich zur Sicherung der Biodiversität sowie zum Erhalt und Erhöhung der Artenvielfalt auf allen jagdwirtschaftlich genutzten land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Das liegt nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern ist im gemeinsamen Interesse aller Bewirtschafter des Bodens, denn nur so kann auf die Dauer dessen nachhaltige optimale Nutzung in allen Bewirtschaftungsformen gewährleistet werden.

Die Vertreter der an der Tagung teilnehmenden Jagdorganisationen

– plädieren für die Stärkung der Bereitschaft aller Bewirtschafter des Bodens zur Ergreifung wissenschaftlich belegter Umsetzungsmaßnahmen zur Sicherung, Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt auf allen land-, forst- und jagdwirtschaftlich genutzten Flächen.

– erklären ihre Bereitschaft zum Ausbau und zur Förderung der Weiterbildung bezüglich umzusetzender Maßnahmen zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt.

– plädieren für die Steigerung der Bereitschaft der Vertreter der Landwirtschaft zur eigenverantwortlichen Erbringung von Leistungsnachweisen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen.

– erklären ihre Bereitschaft zum Ausbau und zur Förderung der Kommunikation und Evaluierung aller Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt.

 

Als Ergebnis der geführten Fachdiskussionen zur Jagd in Mitteleuropa werden folgende Empfehlungen gegeben:

  1. Maßnahmen zur Sicherung und Erhöhung der Biodiversität und Artenvielfalt brauchen generell in der Gesetzgebung eine viel größere Berücksichtigung.
  2. Maßnahmen zur Sicherung und Erhöhung der Biodiversität und Artenvielfalt müssen prioritär integraler Bestandteil der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein und durch stärkere Förderung bei gleichzeitiger Minimierung bürokratischer Hürden eine deutliche Aufwertung erfahren.
  3. Maßnahmen zur Sicherung und Erhöhung der Artenvielfalt dürfen niemals zu Lasten einer oder mehrerer natürlich vorkommender und etablierter Arten gehen. Die jagdliche Gesetzgebung ist dahingehend zu sichern oder anzupassen.
  4. Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität, zur Sicherung und Erhöhung der Artenvielfalt müssen integraler Bestandteil der land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Fachausbildung und auch der Weiterbildung sein.

Die Tagungsteilnehmer geben dazu folgende ergänzende Erläuterungen:

Zu 1. So wie in vielen Verfassungen der Länder der Tierschutz als Staatsziel festgeschrieben ist, so sollten auch die Biodiversität und Artenvielfalt zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen ebenfalls ein verfassungsmäßig gesichertes Staatsziel sein. Mit Festschreibung der Biodiversität als Staatsziel wäre jeder Landbewirtschafter angehalten, Maßnahmen zu deren Erhaltung und Förderung in seinen Bewirtschaftungsplänen zu berücksichtigen oder einzubeziehen.

Zu 2.  Praktische Erfahrungen zeigen, dass die bisherigen Greening-Maßnahmen nicht immer ausreichend zielführend sind. Ihre Umsetzung ist nicht gebunden an eine Gleichverteilung auf der Gesamtfläche, so dass im ungünstigsten Fall geförderte Greening-Maßnahmen in Bezug zur Gesamt-Bewirtschaftungsflächen wenig ökologisch relevante Erfolge zeigen. Terminierungen in den Fördermaßnahmen sollten künftig seitens der beantragenden Landwirte flexibler händelbar sein, bürokratischer Mehraufwand ist deutlich zu reduzieren.

Zu 3. Der zunehmenden Bedeutung der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten ist unter besonderer Berücksichtigung der VO (EU) 1143/2014 und damit verbundener nationaler Umsetzung entsprechende Aufmerksamkeit in der bestehenden Jagdgesetzgebung zu widmen. Die natürliche Zuwanderung ehemals heimischer Tierarten sollte das Vorkommen des bestehenden Artenspektrums möglichst nicht einschränken oder maßgeblich zu dessen Minimierung führen. So muss sie lokal durch konkrete Managementmaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen nachhaltig geregelt werden.

Zu 4. Der Vermittlung von Fachkenntnissen zur Wahrung, Sicherung und Erhöhung der Artenvielfalt als komplexer Bestandteil einer zukunftsorientierten Bewirtschaftung der Flächen durch die zuständigen Landnutzer ist in allen Bereichen verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Tagungsteilnehmer stimmen darin überein, dass Agrarpolitik in Zukunft für die Jagd von essentieller Bedeutung ist. Ohne Biodiversität und Artenvielfalt in der Landschaft kann die Jagd, zumindest was das Niederwild betrifft, nicht existieren. Die Jagd ist somit jene Form der Landnutzung, die für die Biodiversität im Besonderen steht. Ihre Förderung ist unabdingbar. Deshalb geht aus der Tagung ein dringender Aufruf, dass der Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität bei der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU noch ein viel höherer Stellenwert beigemessen wird als das bisher gewesen ist. 

 Židlochovice, September 2017

 

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