Der Jäger als Anwalt der Natur – wie ist das zu verstehen? Die Jagd ist in Östereich gesetzlich geregelt – mit allen ihren Rechten, Aufgaben und Pflichten. Das Jagdrecht regelt die Hegemaßnahmen, den Jagd- und Biotopschutz sowie die nachhaltige Wildnutzung. Es zielt auf eine Verbesserung des Lebensraums bzw. der Lebensumstände des Wilds ab. Verstöße werden geahndet. Vor diesem Hintergrund agieren Jäger sozusagen als:

„Anwalt der Natur“

Jäger und Jägerinnen werden nach der erfolgreich abgelegten Jagdprüfung zu Fachleuten für die Wildtierbewirtschaftung.

All ihre jagdlichen Handlungen müssen den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit und den Grundsätzen einer geordneten Jagdwirtschaft entsprechen. Jäger sind jagdgesetzlich verpflichtet, mit Wildtieren verantwortungsvoll umzugehen und das Wild vor vorsätzlicher Beunruhigung oder jeder Verfolgung zu schützen.

Gibt es in Österreich
ein Bundesjagdgesetz?

Grundlage des österreichischen Jagdrechts

ist das Bundesverfassungsgesetz (B-VG 1920), wonach die Ausgestaltung der Jagd Landessache ist.

Deshalb ist das österreichische JAGDGESETZ durch 9 LANDESGESETZE geregelt, die das jeweilige „Jagdjahr“ regional unterschiedlich abgrenzen:

In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien entspricht es dem Kalenderjahr, im Burgenland dauert es vom 1. Februar bis 31. Jänner und in den übrigen vier Bundesländern vom 1. April bis 31. März.

Folgende rechtliche Bestimmungen
sind für die österreichische Jagd relevant:

  • 9 Landesjagdgesetze der Bundesländer samt dazugehöriger Durchführungsverordnungen
    Alle 9 österreichischen Landesjagdgesetze bauen auf dem Grundsatz der Weigerechtigkeit auf.
  • 9 Landesnaturschutzgesetze der Bundesländer
    samt Verordnungen über geschützte Tiere und Pflanzen
  • Bundestierschutzgesetz
  • Landes-Umweltschutzgesetze
    Feldschutzgesetze, Höhlenschutzgesetze, Tourismusgesetze
  • Bundes-Forstgesetz 1975
  • Bundes-Waffengesetz 1996
  • Fleischuntersuchungsgesetz 1982
  • Bundes-Tierseuchengesetz 1909
  • verschiedene Bundes-Fleischhygieneverordnungen
    und eine Wildfleisch-Verordnung 1994

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind beispielsweise folgende Institutionen und Personen verantwortlich:

Der Hegemeister. Er beobachtet den Wildstand für seine Wildregion und sorgt für die Einhaltung der jagdlichen Vorschriften – insbesondere jene der Wildfütterung und des Abschussplanes. Zudem meldet er Übertretungen jagdlicher Vorschriften der Jagdbehörde und der Jägerschaft des jeweiligen Bundeslandes.

Die Jagdbehörden. Dies sind Verwaltungsbehörden, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig sind. Es gibt sowohl Bezirks- als auch Landesjagdbehörden. In manchen Bundesländern können zusätzlich auch sogenannte Ehrengerichte Strafen verhängen.

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