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Der Schutzstatus des Wolfes soll in der EU herabgesetzt werden – nur wie?

Am 25. September ist die Aufregung in Brüssel groß: Im Ausschuss der ständigen Vertreter* spricht sich eine qualifizierte Mehrheit für die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ aus.

Das Ergebnis kam nicht erwartet und wir können sagen: Es ist ein echter Meilenstein. „Jahrzehntelange Vorarbeit und zum Schluss ist es so schnell gegangen, dass wir es gar nicht realisieren konnten,“ erzählt Jörg Binder, Generalsekretär von Jagd Österreich, der sich am besagten Tag ebenfalls in Brüssel befindet.

*sog. COREPER/AStV-bereitet Entscheidungen des Rats der Europäischen Union vor

EU und WOLF

Ist der Wolf jetzt jagdbar?
Die klare Antwort lautet: Nein. Denn bis zur tatsächlichen Herabstufung des Schutzstatus in der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, der bindenden Artenschutzrichtlinie für EU-Mitgliedsstaaten, gibt es noch einige Abstimmungen zu schlagen. Bis es soweit ist, gelten weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der Bundesländer.

Wie ist der Schutzstatus der Wildtiere
systematisch aufgebaut?

Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie hält Wildtiere und wie diese zu schützen sind, fest. Die Mitgliedsstaaten setzen den Inhalt der FFH-Richtlinie durch nationale Gesetze um und müssen Maßnahmen treffen.

Das für den Laien verwirrende: Die FFH-Richtlinie beruht ihrerseits inhaltlich auf einem völkerrechtlichen (internationalen) Vertrag, der sogenannten Berner Konvention. Diese wurde nicht nur von den 27 EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, sondern von weiteren europäischen Staaten. Um den Schutzstatus eines Wildtieres zu ändern, muss also zunächst die Berner Konvention geändert werden, damit in einem weiteren Schritt die FFH-Richtlinie geändert werden kann.

Schutzstatus Wolf –
was ist bereits geschehen?

Im November 2022 übermittelte das Europäische Parlament der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs. Im September 2024 sprach sich zunächst der Ausschuss der ständigen Vertreter und anschließend der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit für eine Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention aus.

Nachdem positiven Abstimmungsergebnis, wird die EU-Kommission den Antrag zur Herabstufung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorlegen, welcher im Dezember 2024 tagen wird.

Schutzstatus Wolf –
wie geht es weiter?

 

Im nächsten Schritt muss nun über die Änderung der Berner Konvention abgestimmt werden. Für eine Änderung ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Die 27 Stimmen der EU-Mitgliedstaaten werden en bloc abgegeben. Da im Europarat aber 50 Staaten vertreten sind, müssen sieben weitere, Nicht-EU-Staaten für eine Änderung stimmen. Für eine Herabsetzung in der Berner Konvention fehlen also noch sieben Stimmen. Diese müssen jetzt noch gewonnen werden.

Ist diese Hürde genommen, liegt der Ball erneut beim Rat der Europäischen Union. Denn – wir erinnern uns – auch die FFH-Richtlinie muss angepasst werden, um den Staaten schließlich mehr Flexibilität in der Gestaltung des Wolfsmanagements zu ermöglichen.

Doch – und hier wird es noch einmal interessant – für die Herabstufung eines strengen Schutzstatus ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich. Erst dann kann die FFH-Richtlinie angepasst werden und der Wolf in den Anhang der „geschützten“ (statt vormals „streng geschützten“) Wildtiere wandern.

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Bildquellen für diesen Beitrag: © Canva | © Jagdfakten.at
Autor für diesen Beitrag: J. Egger / Jagdfakten.at

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