Mit dem Hund in der Natur - Jagdfakten.at informiert, worauf Sie achten sollten

Mit dem Hund in den Wald, aufs Feld oder in die Wiese

Das Toben und Tollen im Freien, auf weitläufigen Wiesen oder im Wald, ist für Hunde wohl das Schönste. Wird beim Hund jedoch der Jagdinstinkt geweckt, indem er die Witterung eines Jungtieres wie Reh oder Hase aufnimmt, gibt es oftmals kein Halten mehr. Rufe und Pfiffe von Frauchen oder Herrchen zeigen dann nicht immer die gewünschte Wirkung. Denn der Jagdtrieb ist bei einigen Hunderassen oder Mischlingen stärker als so manche Erziehung und Hundetraining.

Wir informieren, worauf Sie als Hundebesitzer achten sollten.

MIT HUND
IN DIE NATUR

Einige Hundehalter unterschätzen auch den Jagdtrieb ihres vierbeinigen Begleiters. Und dieses Verhalten kann Wildtieren von bodenbrütenden Vogelarten, wie Kiebitz, Rebhuhn oder Feldlerche, bis hin zu den kleinen Hasen und Rehkitzen, zum Verhängnis werden.

Immer wieder scheuchen Hunde Wildtiere auf, verletzen oder töten diese gar. Zudem stressen sie die vor Todesangst zitternden oder über Straßen flüchtenden Tiere. Doch auch für viele Freizeitsportler wie Wanderer, Mountainbiker, Spaziergeher oder Läufer, die unbekümmert die Natur genießen, ist es ein großer Schreck, wenn plötzlich ein knurrender Hund ohne Besitzer in Sicht vor ihnen steht.

Worauf Hundehalter achten sollten

Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer beliebter. Doch damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder von Freizeitsportlern, Familien mit Kindern aber auch vom heimischen Wild möglich ist, sollten nachfolgende gesetzliche Regelungen von den zahlreichen Hundeführern im Land berücksichtigt werden.

Hunde im Wald

sollten abseits von gekennzeichneten Wanderwegen angeleint sein.

Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Schlepp- oder Laufleine zu nehmen. Das OÖ Hundehaltegesetz verpflichtet die Hundehalter zur Aufsicht und Hunde dürfen andere Menschen, Wild oder Vieh nicht belästigen oder gefährden.

Hunde im Naturschutzgebiet

herrscht generell Leinenpflicht für alle Hunde.

Hunde im Feld & auf der Wiese

Private Wege sowie Feldraine, Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen dürfen auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen dürfen Hunde auch unangeleint ihre Besitzer begleiten. Allerdings ist dabei darauf zu achten – wie im Wald auch –, dass während der Setz- und Brutzeiten vor allem im Frühjahr und im Sommer, und in weiterer Folge auch im Herbst, die dort wild lebenden Tiere nicht gestört oder gar gefährdet werden. Dann ist auch beim Sonntagsspaziergang am Feldweg das Führen des Hundes ohne Leine gestattet, solange sein Herrchen oder Frauchen ihn unter Kontrolle hat.

Wer mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, bedarf zumindest der Einwilligung des Grundstückeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Sie müssen allerdings auch an den Schutz der wildlebenden Tiere denken sowie daran, dass der Jagdbetrieb in der Region nicht beeinträchtigt wird.

Rücksicht ist das A und O

Wenn man den gemeinsamen Lebensraum nutzen will, muss jede und jeder auch im Sinne der heimischen Wildtiere handeln. Denn diese sind untrennbar mit der Natur verbunden. Wenn sich alle Freizeitnutzer sowie unsere Jäger, Land- und Forstwirte an die Spielregeln im Wald halten, werden auch künftig interessante Walderlebnisse und erholsame Wanderungen durch die Wälder möglich sein. Mit Verständnis der nicht jagenden Bevölkerung, klaren Regelungen und einem gegenseitigen Entgegenkommen kann ein positives Miteinander entstehen.

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Bildquellen für diesen Beitrag: © Johanna Egger | © Pixabay
Autor für diesen Beitrag: J. Fürst-Holzinger / Jagdfakten.at

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