Unerwartetes im Wald: Hirsch Geweihstangen - Jagdfakten.at informiert

Was tun, wenn…

Im Wald kann allerhand Unerwartetes passieren –
doch auch im hintersten Dickicht gibt es Regeln, die man als verantwortungsbewusster Naturliebhaber beachten muss. Wir klären auf.

Unerwartetes im Wald

Was tun?

Ja, der Wald ist eine eigene Welt und das im besten Sinne. Doch gerade hier können wir Menschen auch in Situationen geraten, denen wir rat- oder hilflos gegenüberstehen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Den Großteil unserer Lebenszeit verbringen die meisten von uns an Orten, in denen die Natur im Zaum gehalten wird: im Büro, zu Hause in den eigenen vier Wänden, in der Stadt … Was, bitte schön, soll da schon passieren?

Im Wald ist das bekanntlich anders. Gerade deswegen ist es umso wichtiger, zu wissen, wie man sich in unerwarteten Situationen im Wald verhält. Solche Situationen mögen zwar auf den ersten Blick archaisch wirken – doch für jede gibt es bewährte Regeln, Verhaltensweisen und sogar Gesetze, die für uns Menschen gelten. Das wird an folgenden Beispielen deutlich.

Was tun, wenn ich einen Tierkadaver im Wald finde?

 

Natürlich, Tiere werden im Wald geboren, leben im Wald – und sterben auch dort.
Wenn Sie im Wald einen Tierkadaver finden, gilt es, Folgendes zu beachten:

1. Sehen Sie sich um und vergewissern Sie sich, dass keine Gefahr in Ihrer Nähe lauert. Noch kennen Sie die Ursache des Todes des Tieres nicht. Vom natürlichen Tod über einen tödlichen Biss eines anderen Tiers bis hin zu menschlichem Verschulden ist alles möglich.

2. Nähern Sie sich dem Tier nur so weit, dass Sie sehen können, um welches es sich handelt. Ist es jagdbares Wild wie etwa ein Reh, Hirsch, Kaninchen, Wildschwein, Fuchs oder Fasan? Dann besteht eine sogenannte Meldepflicht. Das heißt, Sie rufen die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten an. Für nicht jagdbares Wild besteht keine Meldepflicht, doch der folgende Punkt ist für beide Tierarten gültig:

3. Berühren Sie den Tierkadaver nicht! Ein totes Tier, das mitten im Wald liegt, ist möglicherweise an einer Krankheit verendet, die übertragbar ist. Vermeiden Sie also jegliche Berührung – das gilt auch für Ihren Hund, sollten Sie mit ihm unterwegs sein.

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Was tun, wenn ich ein Geweih finde?

 

Vor allem zwischen Februar und April verlieren Hirsche ihr Geweih. Findet man ein solches Geweih – oder auch nur einen Teil davon –, gilt auch hier: Finger weg! Das hat aber weniger hygienische Gründe als vielmehr rechtliche. Denn die Gesetzeslage ist eindeutig:

Als Waldgänger oder Wandererin ein Geweih mit nach Hause zu nehmen, ist Eingriff in fremdes Jagdrecht. Die Mitnahme eines Geweihs ist nur dem Jagdausübungsberechtigtem eines Reviers gestattet. Alles andere wäre Wilderei. Und das hat gute Gründe: Anhand der Geweihstangen können Jägerinnen und Jäger Rückschlüsse auf die Lebensraumbedingungen vornehmen. Außerdem beobachten sie so die Entwicklung des jeweiligen Hirsches und können mithilfe der jährlichen Abwurfstangen auch sein Alter mitzählen.

Was tun, wenn ich ein Reh angefahren habe?

Vor allem im Herbst kann es am Waldrand oder auf Straßen, die durch Wälder führen, verstärkt zu Wildunfällen kommen. Und doch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer nicht wirklich wissen, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn sie ein Wild an- oder überfahren haben. Hier also eine genaue Anleitung:

1. Fahren Sie so weit wie möglich an den Straßenrand in Fahrtrichtung, schalten Sie die Warnblickanlage ein und legen Sie die Warnweste an.

2. Sichern Sie mit dem Pannendreieck die Unfallstelle.

3. Stellen Sie fest, wo Sie sich gerade befinden – am besten mithilfe Ihres Handys oder des Navigationssystems Ihres Autos, damit Sie:

4. Die ortsansässige Jägerschaft oder die Polizeiverständigen und den genauen Ort des Unfalls mitteilen können. Schneller geht es natürlich, wenn Sie sofort einen Kontakt zur Jägerschaft herstellen können. Achtung: Wenn Sie die Jägerschaft oder die Polizei nicht verständigen und weiterfahren, begehen Sie Fahrerflucht!

5. Auch hier gilt: Das verletzte oder das tote Wildtier nicht berühren. Und natürlich: Wer es mitnimmt, macht sich strafbar.

Gesetzeslage
meistens klar

Was an diesen Beispielen deutlich wird: Die Gesetzeslage ist in den allermeisten Situationen, die uns im Wald begegnen können, klar. Dass man als Waldgängerin oder Wandersmannnicht in jeder Situation über die rechtliche Lage Bescheid weiß, versteht sich von selbst.

Umso wichtiger ist es also, so schnell wie möglich Rat und Hilfe holen zu können – wenn Sie auf Unerwartetes im Wald treffen. Das geht am besten mit einem Handy, das man idealerweise bei jedem Waldgang dabei hat. Gehen Sie regelmäßig in denselben Wald, empfiehlt es sich außerdem, Namen und Telefonnummer des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten in Ihrem Handy eingespeichert zu haben, damit Sie sich in solchen Fällen direkt an ihn wenden können. Denn es sind und bleiben meist die Jäger, die die Regeln des Waldes am besten kennen und Hilfe leisten können.

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Bildquellen für diesen Beitrag: © Pixabay
Autor für diesen Beitrag: L. Palm / Jagdfakten.at

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