… es einen Unterschied gibt zwischen Jägern und Jagdschutzorganen gibt?

Jäger darf jeder werden, der eine erfolgreich abgelegte Jagdprüfung, ein Mindestalter von 18 Jahren (mit besonderer Ermächtigung der Behörde und Erlaubnis der Eltern: 16 Jahren), eine „unbescholtene“ Strafregisterbescheinigung und die Mitgliedschaft in einem österreichischen Landesjagdverband hat.

Die Ausbildung zum Jäger dauert rund vier Monate.

Jagdschutzorgane dürfen nur Jäger werden. Interessierte Jäger und Jägerinnen können nach etwa fünf Jahren die Jagdaufseherprüfung (Jagdschutzprüfung) ablegen. Wird diese erfolgreich bestanden, kann er oder sie Jagdschutzorgan (Jagdaufseher) werden.

Ein Jagdaufseher wird für ein bestimmtes Jagdgebiet bestellt und von der Behörde bestätigt und beeidigt. Er ist dann in diesem Jagdgebiet „Verwaltungspolizeiorgan“ und hat die Einhaltung der jagdlichen Vorschriften als verlängerter Arm der Behörde zu überwachen.

Jedes Revier hat mindestens ein Jagdschutzorgan. Jagdschutz heißt, Gefahren und Nöte vom Wild abzuwenden. Die Fütterung in Notzeiten und in Zeiten des Vegetationsbeginns, die Bejagung von Raubwild oder von Tieren, die dem Wild schädlich sein können, gehört ebenso dazu wie die Bekämpfung der Wilderei, Hegemaßnahmen und alle Handlungen der Wildbetreuung.

Im Unterschied zu den Jägern sind Jagdaufseher gesetzlich zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.