Wer ist im Wald wofür zuständig?
Manchmal sieht man allein den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!
Wie soll man da also noch verstehen, wer darin für was verantwortlich ist. Forstexperte Hubertus Kimmel bringt für uns etwas Licht ins Dunkel.
WER IST IM WALD
WOFÜR ZUSTÄNDIG
Fast 48 % der österreichischen Staatsfläche sind von Wald bedeckt. Klarerweise gibt es hier auch einiges zu tun – aber wo fangen welche Zuständigkeiten an und wo hören sie auf? Und wo die Rechten und Pflichten? Hubertus Kimmel, Forstchef des Stifts Klosterneuburg, bringt für uns etwas Licht ins Dunkel. Und erklärt die wichtigsten Berufe, Zuständigkeiten und die Tatsache, warum es beim Thema Wald immer um ein großes Miteinander gehen muss. Aber der Reihe nach:
Der Förster
Jene, die Wald im Eigentum haben, müssen je nach Größe ihres Eigentums ein leitendes Forstorgan bestellen. Hier unterscheidet man zwischen
- einem Forstwart (bis 1.000 Hektar, Ausbildung 2 Jahre),
- einem Förster (bis 3.600 Hektar, 5 Jahre mit Matura) oder
- einem Forstwirt, sofern das Eigentum größer als 3.600 Hektar ist (10 Semester Universität für Bodenkultur).
Naturgemäß kümmert sich diese Person aber nicht nur um die Walderhaltung laut Forstgesetz, sondern vertritt die Eigentümer und Eigentümerinnen meistens in allen Belangen – sprich: Grund und Boden, Miete oder Pacht, Jagd und Fischerei sowie Holzernte, Straßenbau, Nebennutzungen und Naturschutz.
Was macht ein Förster?
Förster und Försterinnen planen und organisieren alle im Forstgebiet anfallenden Arbeiten, erstellen Pläne zur Bewirtschaftung und Nutzung der Waldflächen und überwachen sowie regulieren den Wildbestand. Auch in ihren Aufgabenbereich fallen die Waldbestände (Vermessen, Pflanzen von Jungbäumen, Pflege und Schutz).
Der Berufsjäger
Berufsjäger ist ein weiterer Berufszweig mit langer Tradition in Österreich – wobei hier jedoch nicht ein Bundesgesetz zur Anwendung kommt, sondern Landesjagdgesetze, die die unterschiedlichen Landschaftsbilder und Herausforderungen berücksichtigen. Dementsprechend gibt es auch unterschiedlichste Regelungen hinsichtlich eines Berufsjägers:
Tirol sieht beispielsweise vor, dass für Reviere jenseits der 2.000 Hektar, aber mit wenigstens 1.500 Hektar Wald, sowie für Reviere über 3.000 Hektar die Bestellung eines Berufsjägers gesetzlich verpflichtend ist. Währenddessen muss in Niederösterreich in jedem Jagdgebiet ab 3.000 Hektar ein Berufsjäger bestellt werden. Ab einer Größe von 3.000 Hektar muss pro weiterer 1.000 Hektar zudem ein hauptberuflicher Jagdaufseher unterstützen.
Was macht ein Berufsjäger?
Die vielseitige Tätigkeit des Berufsjägers reicht von der Abschussplanung über die Leitung des Jagdbetriebes bis hin zur umfassenden Jagdorganisation. Die Ausbildung zum Berufsjäger dauert zwei Jahre.
Berufsjäger sind nach dem jeweiligen Landesgesetz vereidigte verlängerte Organe der Behörde und müssen die Einhaltung der Gesetze überwachen. Im Speziellen sind Jagdschutzorgane gemäß iSd §§ 13, 15 WaffG auch als Waffenpolizei zu sehen.
Jagdaufseher haben daher vor allem dann einzuschreiten, wenn Jagdwaffen mit einem Gefährdungsbereich von mindestens 5.000 Metern illegal von Personen geführt werden, die über keine gültige Jagdkarte verfügen und somit weder versichert noch erwiesenermaßen entsprechend ausgebildet sind.
Klare Zuständigkeiten helfen
Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass die Zuständigkeiten in einem Betrieb möglichst klar geregelt werden. Letztlich zählt aber das Miteinander und die Ergebnisse eines Revieres. Deswegen ist es immer sinnvoll, vorab zu definieren, welches Leitbild der Betrieb verfolgt. Ein reiner Jagdbetrieb hat grundsätzlich andere Zielsetzungen als ein Forstbetrieb, der zwar auch Jagd betreibt, aber mit einem anderen Stellenwert.
Ein bekanntes Dilemma ergibt sich aus der Tatsache, dass verpflichtende Berufsjäger oft den Pächter/Abschussnehmer weiterverrechnet werden und so „Diener zweier Herren“ werden. Stimmt dann die Schnittmenge der Vorstellung des Pächters nicht mit der des Eigentümers zusammen, sind Probleme vordefiniert und enden in unzähligen Berufsjägerwechseln.
Vom Pächter bis
zum Jagdeigentümer
Als Jagdkunde besteht die Möglichkeit, entweder einen Abschussvertrag zu bekommen oder einen Pachtvertrag. Hier ist Obacht geboten, da die Verträge sehr unterschiedlich sind:
Während der Abschussvertrag einem Kaufvertrag (Möglichkeit des Abschusses wird verkauft) entspricht, ist der Pachtvertrag ein Bestandsvertrag. Sprich: Pächter sind gegenüber der Behörde Ansprechpartner und haben je nach Landesjagdgesetz definierte Laufzeiten. Der Grundeigentümer hat nur geringe Möglichkeiten mitzureden, beispielsweise beim Abschussplan. Aber: Er haftet auch nicht mehr dafür!
Mädchen für alles
Abschließend kann man durchaus sagen, dass jeder Mensch, der eine Aufgabe im Wald wahrnimmt, immer Mädchen für alles ist. Die Verbundenheit zu Wald, Natur und Eigentümer ist meistens dermaßen hoch, dass man Vieles wie sein Eigentum betrachtet – und auch so behandelt und beschützt.
UNSERE
LESE-EMPFEHLUNG
Bildquellen für diesen Beitrag: © Pexels | @ Pixabay
Autor für diesen Beitrag: U. Macher / Jagdfakten.at
DIESEN
BEITRAG TEILEN